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   OLG Celle, 06.06.2001 - 20 U 9/01   

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https://dejure.org/2001,8150
OLG Celle, 06.06.2001 - 20 U 9/01 (https://dejure.org/2001,8150)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.06.2001 - 20 U 9/01 (https://dejure.org/2001,8150)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Juni 2001 - 20 U 9/01 (https://dejure.org/2001,8150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Statusänderungsbeschluß der Genossenschaft: Verbot der Mehrfachvertretung bei Widerspruch eines Vertreters in der Generalversammlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 43 Abs. 5 GenG; § 67a Abs. 1 GenG
    Genossenschaft; Mitgliedschaftskündigung ; Widerspruch; Generalversammlung; Kündigungsrecht; Stimmvollmacht ; Mehrfachvertretungsverbot; Geschäftsanteilszahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genossenschaft; Mitgliedschaftskündigung ; Widerspruch; Generalversammlung; Kündigungsrecht; Stimmvollmacht ; Mehrfachvertretungsverbot; Geschäftsanteilszahlung

  • Judicialis

    GenG § 43 Abs. 5; ; GenG § 67 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GenG § 43 Abs. 5 § 67a Abs. 1
    Genossenschaftsrecht - Verbot der Mehrfachvertretung - Widerspruch durch Vertreter in der Generalversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2001 - 20 U 9/01
    Die Kosten trägt auch insoweit der Beklagte, da er (bzw. die #######) durch ihr Verhalten Veranlassung zur Stufenklage gegeben haben und es zu dieser (sowohl bzgl. der 1. als auch der 2. Stufe) bei rechtzeitiger Auskunft nicht gekommen wäre (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1454; OLG München, OLGR 1998, 260; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl., § 91 a, Rdnr. 58, Stichwort 'Stufenklage'; i. E. wie hier, aber mit abweichender Begründung BGH MDR 1994, 717; anders OLG Hamm NJW-RR 1995, 959 ) .
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2001 - 20 U 9/01
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Auffassung des Landgerichts, es liege keine unzulässige Mehrfach-(Dreifach)Vertretung vor, weil die per Telefax erteilte Vollmacht der Fa. ####### ####### nicht dem Schriftformerfordernis der §§ 43 Abs. 5 Satz 3 GenG, 126 BGB entspreche, zutreffend ist, was angesichts der Entscheidung des Gemeinsamen Senates der Obersten Bundesgerichte vom 4. Mai 2000 (BGHZ 144, 160) - mit der die Formvorschriften für die Übermittlung sog. bestimmender Schriftsätze bei Verwendung moderner Techniken (konkret: elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts) aufgelockert worden sind - zweifelhaft erscheinen könnte.
  • OLG Hamm, 13.01.1995 - 13 UF 304/94

    Streitwert; Erledigungserklärung; Klageverbindung; Mindestunterhalt;

    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2001 - 20 U 9/01
    Die Kosten trägt auch insoweit der Beklagte, da er (bzw. die #######) durch ihr Verhalten Veranlassung zur Stufenklage gegeben haben und es zu dieser (sowohl bzgl. der 1. als auch der 2. Stufe) bei rechtzeitiger Auskunft nicht gekommen wäre (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1454; OLG München, OLGR 1998, 260; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl., § 91 a, Rdnr. 58, Stichwort 'Stufenklage'; i. E. wie hier, aber mit abweichender Begründung BGH MDR 1994, 717; anders OLG Hamm NJW-RR 1995, 959 ) .
  • OLG Karlsruhe, 28.07.1998 - 3 W 40/98
    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2001 - 20 U 9/01
    Die Kosten trägt auch insoweit der Beklagte, da er (bzw. die #######) durch ihr Verhalten Veranlassung zur Stufenklage gegeben haben und es zu dieser (sowohl bzgl. der 1. als auch der 2. Stufe) bei rechtzeitiger Auskunft nicht gekommen wäre (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1454; OLG München, OLGR 1998, 260; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl., § 91 a, Rdnr. 58, Stichwort 'Stufenklage'; i. E. wie hier, aber mit abweichender Begründung BGH MDR 1994, 717; anders OLG Hamm NJW-RR 1995, 959 ) .
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1991 - 17 U 38/91
    Auszug aus OLG Celle, 06.06.2001 - 20 U 9/01
    Dieser ist nicht darauf verwiesen, den Versuch zu unternehmen, die Entscheidung im Wege der Klage zu beseitigen; ihm steht vielmehr das außerordentliche Kündigungsrecht unabhängig von der juristischen Einstufung (anfechtbar; nichtig; wirksam) des Beschlusses zu (vgl. nur OLG Düsseldorf DB 1992, 33; s. a. Meyer/Meulenbergh/Beuthien, Genossenschaftsgesetz, 12. Aufl., § 67 a, Rdnr. 3; Müller, Kommentar zum Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, § 67 a, Rdnr. 2 a, der lediglich eine Ausnahme dann macht, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung bereits 'eindeutig' feststeht, dass die Satzungsänderung unwirksam ist).
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